September 2009 – Geldwäsche durch Online-Glücksspiel: Ist es an der Zeit, den Mythos zu begraben?

In seinem jüngsten Bericht untersucht Prof. Michael Levi, Professor für Kriminologie an der Cardiff University, das Risiko und potentielle Ausmass von Geldwäsche in der Online-Glücksspielbranche.

Obwohl die Regierungen liberaler Marktwirtschaften das Risiko der Geldwäsche kaum vollständig beseitigen können, bestehen doch Möglichkeiten, sie auf ein geringes  Maß zu reduzieren. Regulierungsmaßnahmen sind eine dieser Möglichkeiten. Dabei wird zum einen gewährleistet, dass sich die Anbieter vor dem Erhalt einer Lizenz einer Eignungsprüfung unterziehen. Zum anderen wird verhindert, dass Personen mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität und terroristischen Vereinigungen die Gelegenheit erhalten, Aktivitäten auszuüben, die Geldwäsche ermöglichen könnten.

Vor diesem Hintergrund haben auch die Anbieter von Online-Glücksspiel eine Reihe von Verfahren entwickelt, die von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurden, und dazu beitragen, Integritätsrisiken zu reduzieren. Dies wirft allerdings die Frage auf, wie plausibel es tatsächlich ist, dass Geldwäsche in einer regulierten Branche wie dem Online-Glücksspiel in einem beachtlichen Ausmass betrieben wird?  

Die vorliegende Studie vertritt die Position, dass sich die mit dem Online-Glücksspiel assoziierten Risiken und Beträge in einer regulierten Branche im Vergleich zu anderen Sektoren eher bescheiden anmuten. Ausschlaggebend dafür ist die weitreichende Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Transaktionen im Online-Glücksspiel sowie die Kontrollen zur Identitätsprüfung der Kunden, die Geldwäsche unattraktiv machen. Anbieter von Online-Glücksspiel, die in der EU lizenziert und reguliert sind, haben sich dazu entschlossen, die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie zu befolgen, und setzen darüber hinaus ergänzende Verhaltensmassregeln um.

Aktuelle Veröffentlichungen zu diesem Thema zeigen, dass Online-Glücksspiel keine bedeutende und direkte Rolle  in den jüngsten Bedrohungsanalysen von Europol und anderen europäischen Polizeiorganisationen bzw. in ihren Kontrollprioritäten spielen. Bis heute konnten die allgemeinen und verständlichen Bedenkensäußerungen von Europol bzw. der  Financial Action Task Force zu dem durch das Internet verursachte Risiko der Geldwäsche nicht anhand von entsprechenden Beweisen für ein erhebliches Ausmass von Geldwäsche durch Online-Glücksspiel belegt werden.

Zur Bekämpfung potenzieller Risiken setzen regulierte Anbieter von Online-Glücksspiel eine Reihe von Massnahmen ein:  

RISIKEN

  • Anbieter von Online-Glücksspiel können Gewinne oder ungenutzte Guthaben anderen als den zur Platzierung von Wetten verwendeten Konten gutschreiben. Dieses Problem betrifft nicht nur Glücksspielanbieter, sondern auch andere Branchen.  
  • Der Einsatz  sogenannter „Mittelsmänner“ zur Abwicklung von Glücksspieltransaktionen. Peer-to-Peer-Spiele, bei denen Werte zwischen elektronischen und menschlichen Spielern transferiert werden können, infolge absichtlichen „Aufgebens“ und zu relativ geringen Kosten für die Spieler.   
  • Ein- und Auszahlungen über andere,  zwischengeschaltete Finanzdienstleister, die zur Bekämpfung der Geldwäsche reguliert sind, aber nur über bescheidende oder unbeständige Mittel zur Überprüfung der Identität der Kunden verfügen.   

REAKTIONEN        

  • Know-Your-Customer-Prüfung (KYC) — Prüfung, ob die bei der Anmeldungen oder für Transaktionen verwendeten Angaben korrekt sind, insbesondere ob die Person existiert und am angegeben Wohnort lebt.   
  • Örtliche Diskrepanzen — Vorschriften zum Vergleich des physischen Standorts eines Kunden (und von welchem Ort eingeloggt wird) sowie seiner Telefonnummer, um  Diskrepanzen aufzuspüren.
  • Hotlists — Gegenvergleich von  Informationen (Geräte, IP-Adressen, Kreditkarten, Debitkarten, usw.) von sowohl internen als auch externen Datenbanken über gestohlene Karten oder manipulierte Daten (obwohl hier die Tiefe der in den  Datenbanken gespeicherten Informationen maßgeblich ist); und Abgleich mit EU- und anderen Prüflisten zu politisch exponierten Personen und Terroristen.
  • Transaktionsbeschränkungen — Anwendung von Transaktionsgrenzen, um die Attraktivität eines Geschäfts für Betrüger zu verringern, da der  potentielle Nutzen, der durch ein spezifisch manipuliertes Datenset erzielt werden kann, reduziert wird.
  • Ungewöhnliche Daten und Wettmuster — Suche nach  ungewöhnlichen Änderungen bei persönlichen Daten in Benutzerkonten oder bei Wettmustern.
  • Beobachtung von Verknüpfungen — Suche nach Zusammenhängen zwischen Karten, Bankkonten, IP-Adressen, Geräten und persönlichen Daten.

Zur Bekämpfung etwaiger Risiken kann der Einsatz dieser Methoden fallspezifisch variiert werden. Die Kontrollen von Betrug und Geldwäsche können zweifelsohne noch wesentlich verbessert werden. Die Regulierungsbehörden müssen: (i) die Bemühungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche wachsam beobachten, da ohne sie die Risiken steigen würden; und (ii) untereinander einheitliche Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche entwickeln.  

Über diesen Link gelangen Sie zur vollständigen Studie.