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EU-Gesetzgebung
Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung sowie der grenzüberschreitenden Natur des Online-Glücksspiel- und Wettmarktes gibt es bisher noch keine EU-Gesetzgebung zur Harmonisierung der Branche. Es existiert jedoch eine Reihe von EU-(Verbraucherschutz‑)Richtlinien, die einige spezifische Aspekte des Sektors abdecken. Dazu gehören unter anderem die Richtlinie zum Fernabsatz, zu unlauteren Geschäftspraktiken und zum Datenschutz.
Darüber hinaus unterliegen alle EU-lizenzierten und regulierten Glücksspielanbieter (so auch die Mitglieder der EGBA) den vereinheitlichten Regeln und Normen für EU-Unternehmen, wie im EU-Gesellschaftsrecht verankert (siehe Link).
Die Aspekte, die nicht von diesen Harmonisierungsinstrumenten berücksichtigt werden, sind durch das nationale Recht der Mitgliedstaaten geregelt, das den Bestimmungen des EU-Vertrags entsprechen muss.
Die entsprechend anwendbaren Richtlinien sind:
Die Fernabsatz-Richtlinie (siehe Link) gilt für jegliche gemäß dem Recht eines EU-Mitgliedstaates sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträge. Sie stellt eine Reihe von grundlegenden Verbraucherrechten zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten EU-Raum sicher.
Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (siehe Link) beinhaltet ein allgemeines Verbot unlauterer Geschäftspraktiken und bezeichnet darüber hinaus auch eine Reihe spezifischer Methoden, wie zum Beispiel irreführendes und aggressives Marketing, die im gesamten EU-Raum untersagt sind.
Die Notifizierungsrichtlinie (siehe Link) verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Kommission alle Entwürfe zu technischen Vorschriften im Hinblick auf unter anderem Dienste der Informationsgesellschaft mitzuteilen, bevor sie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Verfahren zielt darauf ab, Transparenz und Kontrolle im Hinblick auf diese Regelungen zu gewährleisten, da sie ungerechtfertigte Marktschranken zwischen den Mitgliedstaaten schaffen könnten.
Die Datenschutzrichtlinie (siehe Link) vereinheitlicht Datenschutzvorschriften in der EU, um potenzielle Hindernisse für die Weiterleitung personenbezogener Daten zu beseitigen und ein hohes Schutzniveau in der EU zu gewähren.
Die Dritte Geldwäsche-Richtlinie (siehe Link) wurde eingeführt, um das Finanzwesen sowie andere sensible Bereiche und Betätigungsfelder vor dem Missbrauch durch Geldwäsche zu schützen und die Finanzierung von Terroraktivitäten zu unterbinden.
