EGBA - European Gaming and Betting Association

Online-Glücksspiele und Sportwetten: Deutscher Gesetzesentwurf erntet Kritik der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat heute eine 'ausführliche Stellungnahme' zum Entwurf des deutschen Glücksspielstaatsvertrags abgegeben. Diese ausführliche Stellungnahme bestätigt, dass die Kommission den deutschen Staatsvertragsentwurf als europarechtswidrig erachtet. Sollte der Entwurf nach dieser Warnung nicht grundlegend abgeändert werden, riskiert Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren, ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und letztlich die Auferlegung von Geldstrafen.

Die Kommission hat im Entwurf des deutschen Glücksspielstaatsvertrags mehrere gemeinschaftsrechtswidrige Bestimmungen ermittelt. Während der Gesetzesentwurf den Markt scheinbar für Anbieter von Online-Sportwetten aller EU-Mitgliedsstaaten öffnet, zielt er in der Praxis auf die Etablierung eines de fakto Monopols ab. Auch die EGBA ist der Auffassung, dass einige Anforderungen des Staatsvertragsentwurfs gegen EU-Recht verstoßen: 

  • Die Gesamtzahl verfügbarer Sportwettlizenzen ist ohne Begründung auf sieben (7) beschränkt, wobei das staatliche Monopol auf Sportwetten von dieser Beschränkung ausgenommen ist.
  • Allen Anbietern wird ein exorbitanter Steuersatz von 16,67 Prozent des Wetteinsatzes auferlegt. Damit wird das Anbieten von Online-Wetten unwirtschaftlich, Online-Anbieter praktisch ausgeschlossen und offensichtlich die Intention verfolgt, das gegenwärtige Staatsmonopol auf Offline-Wetten vor der Online-Konkurrenz zu schützen.
  • Das Konzessionssystem fasst Offline- und Online-Sportwetten zusammen und prüft Lizenzbewerber auf deren Wirtschaftlichkeit. Damit sind reine Online-Betreiber bei der Antragstellung auf eine Konzession automatisch benachteiligt.
  • Während privatwirtschaftliche stationäre Vertriebsstellen mit 350 pro Konzession beschränkt sind, gibt es für Vertriebsstellen der staatlichen Betreiber keine derartige Beschränkung.
  • Bestimmte Casinospiele dürfen online angeboten werden, aber nur von festgelegten Casinospielbetreibern, die in Deutschland bereits stationäre Casinospiele betreiben;
  • Dem staatlichen Monopol wird die illegale Ausweitung der Marketingaktivitäten erlaubt, während anderen Anbietern Vermarktungsbeschränkungen auferlegt werden;
  • Die Konzessionsabgabe bevorzugt Bewerber mit stationären Betrieben, die höhere Margen generieren, und scheint mit den Kosten für die Erteilung und Aufrechterhaltung der Konzession in keinem Zusammenhang zu stehen. 

Sigrid Ligné, Generalsekretärin der EGBA dazu: 'Der Entwurf des deutschen Vertrags enthält zahlreiche unionswidrige Bestimmungen. Noch schlimmer aber ist, dass durch diese Bestimmungen insgesamt und vor allem angesichts der überhöhten Steuer auf Wetten, von dem das bestehende Staatsmonopol ausgenommen ist, EU-Anbieter anderer Mitgliedsstaaten praktisch ausgeschlossen werden und das Monopol für den Offlinebereich auf den Online-Sektor ausgedehnt wird. Die Kommission muss nun rasch handeln, um im Sinne des verfolgten Ziels eines gemeinsamen EU-Rechtsrahmens zu verhindern, dass das deutsche Beispiel Schule macht'. 

Der Entwurf des deutschen Glücksspielstaatsvertrags folgt einer Reihe von Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die besagen, dass der Glücksspielstaatsvertrag in der aktuellen Form mit EU-Recht nicht vereinbar ist (siehe unter anderem Carmen Media, C-46/08). Das derzeit geltende  Gesetz tritt Ende 2011 außer Kraft und der neue Vertrag soll dieses im Januar 2012 ersetzen. 

In Deutschland sind die Regionen, bzw. die Länder für Lotterien und Sportwetten zuständig, während Kasinos und Spielautomaten der Kompetenz des Bundes unterstehen. Es besteht jedoch in Bezug auf den vorliegenden Vertragsentwurf über Sportwetten zwischen den Ländern keine Einigkeit. Schleswig-Holstein hat bereits ein alternatives Glücksspielgesetz notifiziert, das für EU-konzessionierte Betreiber einen wirtschaftlich attraktiven Sportwettenmarkt fördern und damit die Attraktivität des Schwarzmarktes für Konsumenten schmälern soll. Die Kommission hat gegen das Gesetz keine Einwände erhoben und die EGBA unterstützt alle Bemühungen hinsichtlich seiner Umsetzung uneingeschränkt. 

Einer Studie von Gold Media zufolge, beliefen sich die Bruttoeinnahmen aus Online-Glücksspielen und Sportwetten in Deutschland 2009 auf € 1 Milliarde, mit einer jährlichen Zuwachsrate von 30 Prozent (1). Online-Glücksspiele stellen ein großes, dynamisches Segment der digitalen Wirtschaft Deutschlands dar. Obschon die Nichtvereinbarkeit mit EU-Recht einen wesentlichen Mangel darstellt, ist sie nur eine von mehreren Problemen, die dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages anhaften. Der Vetragsentwurf, würde, falls in der aktuellen Form umgesetzt, die Konsumenten nur in die Hände der Schwarzmarktanbieter treiben, die nicht dasselbe Niveau an Konsumentenschutz bieten und dadurch die Sichtbarkeit des Online-Glücksspiel und Sportwettenmarkts in Deutschland verringern, wodurch die Möglichkeit höherer Steuereinnahmen auf der Strecke bliebe.  

 

(1)http://www.goldmedia.com/en/press/newsroom/study-betting-and-gambling-in-germany.html

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Für weitergehende Informationen oder Kommentare kontaktieren Sie bitte:

Sigrid Ligné: +32 2 554 08 90

Sigrid.Ligne@egba.eu 

Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online-Glücksspiel- und Wettanbieter Bet-at-home.com, bwin.party, BetClic,  Digibet, Expekt, Interwetten, und Unibet. Die EGBA fordert für private Glücksspiel- und Wettanbieter, die in einzelnen Mitgliedstaaten reguliert und zugelassen sind, fairen Marktzugang innerhalb der Europäischen Union. Obgleich der Online-Glücksspiel- und -wettmarkt ein rasantes Wachstum verzeichnet, wird er auch in den kommenden Jahrzehnten nur einen begrenzten Teil des gesamten europäischen Glücksspielmarktes ausmachen. Für das herkömmliche Glücksspiel wird ein Wachstum der Bruttorohertäge von 79.6 Milliarden € 2009 auf 83.7 Milliarden € 2012 erwartet, welches also weiterhin einen Löwenanteil von 87% des Marktes einnehmen wird. Quelle: H2 Gambling Capital, April 2010.

www.egba.eu

 

The Notification Procedure  

Under Directive 98/34/EC, Member States must notify to the European Commission and other Member States draft regulations regarding products and Information Society services such as online gaming and betting, before adopting them. This procedure is aimed at preventing Member States from creating new barriers to the internal market freedoms by giving the opportunity to the Commission and Member States to evaluate the content of a draft law before it is adopted.  

The notification of a text to the Commission opens a three month standstill period during which the draft text must not be adopted. This period allows the Commission and Member States to ascertain whether the draft text presents any unjustified barriers to the internal market. The Commission and/or Member States may then issue:  

  • a detailed opinion, if they consider that the draft text would, if implemented, create barriers to trade, services or establishment within the EU;
  • comments, if they consider that the text raises issues of interpretation or requires further details; or
  • no response, if they consider that the text is compatible with EU law.  

A detailed opinion attempts to prevent Members States from adopting a text, which contains barriers to the internal market, or to urge them to remove the restrictive provisions, thereby avoiding unnecessary legislative work and future EU infringement proceedings.  Once a detailed opinion had been issued, the standstill period, during which the draft text must not be adopted, is extended by one month. If, after this time, the draft text is adopted without modification, the Commission can immediately commence an infringement procedure against the Member State’s newly adopted legislation. To access the TRIS database and search for other draft laws see:

http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?lang=EN

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