EGBA - European Gaming and Betting Association

Online-Glücksspiel in Europa: Neue Zeiten brechen an

EuGH-Urteil: deutsches Sportwetten- und Lottomonopol nicht gerechtfertigt und systematisch

Die drei heute ergangenen Entscheidungen (1) des Europäischen Gerichtshofs bestätigen, „dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt“ und weisen des Weiteren darauf hin, „dass die dieses Monopol betreffende nationale Regelung, die gegen die Grundfreiheiten der Union verstößt, …  nicht weiter angewandt werden darf.“ (EuGH-Pressemitteilung 78/10) 

Der Gerichtshof führt weiter aus, dass: „…nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole, intensive Werbekampagnen durch[führen], um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und … sich damit von den Zielen [entfernen], die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen.“ (EuGH-Pressemitteilung 78/10) 

Der 2008 in Kraft getretene und zunächst bis Ende 2011 geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Online-Glücksspiele und Wetten in Deutschland. In einer kürzlich durchgeführten Studie kam Gold Media zum Schluss, dass sich die restriktiven Regelungen nicht auf die Verbrauchernachfrage nach Online-Glücksspiel- und -wettangeboten in Deutschland auswirken, die ein jährliches Wachstum von 30 % verzeichnet; vielmehr würden die Verbraucher stattdessen ausländische Online-Angebote nutzen. (2)

Die heutigen EuGH-Entscheidungen ergehen zu einer Zeit intensiver politischer Debatten zu den bestehenden Glücksspielbestimmungen in Deutschland und vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten. Sigrid Ligné, Generalsekretärin der European Gaming and Betting Association (EGBA) erklärt dazu: „Interessengruppen äußern zunehmend Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit des Verbots von Online-Glücksspielen und fordern die Bundesregierung zur Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrags auf. Die heutigen Urteile stärken ihre Argumente.“ 

Sigrid Ligné weiter: „Ein Verbot von Online-Glücksspielen ist kontraproduktiv, wenn es um den Verbraucherschutz geht. In der Tat sind Online-Glücksspiele und Wetten eine beliebte Freizeitbeschäftigung für Millionen von Menschen. Weder ein totales Verbot noch ein Staatsmonopol sind geeignete Mittel, um das Ziel des Konsumentenschutzes zu verwirklichen“. 

„Hier ist eine politische Lösung gefragt, die der Marktrealität des Online-Glücksspiels gerecht wird und gleichzeitig ein hohes Maß an Konsumentenschutz gewährleistet. Andere Mitgliedstaaten haben ihre Märkte bereits geöffnet oder sind dabei, dies zu tun. Sie geben ihre Monopole zugunsten von Konzessionssystemen mit mehreren Anbietern auf. Dies zeigt, dass Verbraucher in einem zwar regulierten, aber gleichzeitig für den Wettbewerb geöffneten Markt effektiver geschützt werden können. Der Ball liegt nun bei der deutschen Politik, den Marktrealitäten ins Auge zu sehen und Verantwortung den deutschen Verbrauchern gegenüber wahrzunehmen”.  

ENDE Rückfragehinweis:

Sigrid Ligné: +32 2 554 08 90

sigrid.ligne@egba.eu  

Zur EGBA: 

Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online-Glücksspiel- und Wettanbieter Bet-at-home.com, BetClic, bwin, Digibet, Expekt, Interwetten, PartyGaming and Unibet. Die EGBA fordert für private Glücksspiel- und Wettanbieter, die in einzelnen Mitgliedstaaten reguliert und zugelassen sind, fairen Marktzugang innerhalb der Europäischen Union. Obgleich der Online-Glücksspiel- und -wettmarkt ein rasantes Wachstum verzeichnet, wird er auch in den kommenden Jahrzehnten nur einen begrenzten Teil des gesamten europäischen Glücksspielmarktes ausmachen. Für das herkömmliche Glücksspiel wird ein Wachstum der Bruttorohertäge von 70.5 Milliarden € 2009 auf 76.5 Milliarden € 2012 erwartet, welches also weiterhin einen Löwenanteil von 86,2 % des Marktes einnehmen wird. Quelle: H2 Gambling Capital, Januar 2010.  

Anmerkung: 

Das System des Vorabentscheidungsverfahrens (nach Art. 267 AEUV, ex-Artikel 234 EGV) ermöglicht es einzelstaatlichen Gerichten, die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der EuGH kann auf dem Wege von Vorabentscheidungen EU-Recht in Zusammenhang mit durch die einzelstaatlichen Gerichte aufgeworfenen konkreten Rechtsfragen auslegen. Das Gericht ist bestrebt, in solchen Urteilen Antworten zu geben, die zur Klärung des jeweiligen Streitfalles dienlich sind. Es obliegt jedoch dem vorlegenden Gericht, in einer endgültigen Entscheidung die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.  

Durch die Europäische Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren (nach Art. 258 AEUV, ex-Artikel 226 EGV) ermöglichen dem EuGH Feststellungen zur Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten. Der EuGH legt im Rahmen solcher Verfahren EU-Recht nicht lediglich zu konkreten einzelnen Fragen aus, sondern kann auch eine weitgehendere Analyse unter Beurteilung des jeweiligen Sachverhaltes vornehmen. Zurzeit sind gegen sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Frankreich, Schweden, Ungarn, Niederlande und Griechenland) Vertragsverletzungsverfahren in Verbindung mit ihrer jeweiligen Glücksspielgesetzgebung anhängig. Die sieben Staaten haben bereits eine begründete Stellungnahme als letzten Verfahrensschritt vor einer Vertragsverletzungssache vor dem EuGH erhalten. 



1 C-409/06, C-46/08, C-316/07

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