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Glücksspiel und Sportwetten: Entwicklungen am EuGH stellen Marktbeschränkungen in Österreich und Schweden in Frage
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die zwei heute am Europäischen Gerichtshof (EuGH) von den Generalanwälten (GA) Mazák und Bot abgegebenen Schlussanträge für Fälle, die die jeweils in Österreich und Schweden geltenden Beschränkungen auf Glücksspiele und Wetten betreffen.
Generalanwalt Mazák hinterfrägt die Legalität der Casinos Austria-Lizenzen und das
De-facto Monopol
In dem heute am EuGH veröffentlichten Schlussantrag in der Sache Ernst Engelmann (C-64/08) bestätigte der Generalanwalt Mazák wie folgt:
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Das Erfordernis eines Sitzes in Österreich ist "ein eindeutiges Beispiel einer unmittelbaren Diskriminierung der Gesellschaften, deren Sitz sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet" (Randnummer 52).
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"Im Gegensatz zur Ansicht der österreichischen Regierung [kann…] jedes in einem Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen … unabhängig vom Wohnsitz seiner Führungskräfte kontrolliert und zudem Sanktionen unterworfen werden." (Randnummer 60).
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Lizenzen im Glücksspielsektor müssen öffentlich und transparent vergeben werden: "Die Art. 43 EG und 49 EG stehen einer Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, welche nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat." (Randnummer 104).
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Das nationale Gericht hat zu überprüfen, ob in Österreich fiskalische Interessen tatsächlich nur eine "nützliche Nebenfolge" darstellen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, verstößt die Monopolregelung unabhängig vom Grad der Werbung gegen das Gemeinschaftsrecht (Randnummer 80).
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"Was die Werbung angeht, muss das nationale Gericht ferner prüfen, inwieweit die relevanten Strategien des faktischen Monopolinhabers den potenziellen Kunden nur über die Existenz der Produkte informieren und dazu dienen, den Kunden einen regulierten Zugang zu Glücksspielen zu sichern oder ob sie die Kunden zu einer aktiven Teilnahme an Glücksspielen einladen und auffordern." (Randnummer 84).
Wird dieser Schlussantrag im EuGH-Urteil bestätigt, wäre damit das Ende des De-facto-Monopols der Casinos Austria auf Poker und Casinospiele besiegelt und der Weg zu bedeutenden Reformen in Österreich geebnet.
In Bezug auf Glücksspiele und Sportwetten verfolgt Österreich klar gewinnorientierte Ziele ohne einheitlichen oder systematischen Verbraucherschutz. Der österreichische Markt ist mit massiven Werbeausgaben der Monopolisten kontinuierlich im Wachsen begriffen. 77 % der
Casinos Austria-Aktien stehen im Eigentum privater Aktionäre, darunter Bankinstitute und Versicherungsunternehmen.
EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné kommentiert: “In diesem Zusammenhang gibt es keine angemessene Rechtfertigung dafür, renommierte europäische Mitbewerber davon abzuhalten, österreichischen Glücksspielern Online-Poker und Casinospiele anzubieten”.
Generalanwalt Bot bestätigt Unzulässigkeit der Diskriminierung von EU-Anbietern bei Werbung in schwedischen Zeitungen
Diese Fälle (C-447/08 und C- 448/08) betreffen das Strafverfahren wegen der Schaltung von Anzeigen von in anderen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß lizenzierten Online-Gaming- und Wettanbietern in den beiden schwedischen Zeitungen "Expressen" und "Aftonbladet". Die Chefredakteure beider Zeitungen sehen sich nun nach schwedischem Recht einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. In seinem Schlussantrag erwog Generalanwalt Bot:
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Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Mitgliedstaat zwar das Recht, Glücksspieltätigkeiten in seinem Hoheitsgebiet zu beschränken, jedoch dürfen die von ihm hierfür erlassenen Maßnahmen, selbst wenn sie dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienen, nicht diskriminierend sein.’ (Randnummer 75)
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Art. 49 EG steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen ... nach denen es mit Strafe bedroht ist, die Teilnahme an Spielen zu fördern, die über das Internet von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen veranstaltet werden, während es nicht mit Strafe bedroht ist, die Teilnahme an Spielen zu fördern, die im Inland ohne Genehmigung veranstaltet werden.’ (Randnummer 90)
Die EGBA hält fest, dass sich derartige Vermarktungsbeschränkungen negativ auf die schwedische Wirtschaft auswirken.
EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné dazu: “Es ist bemerkenswert, dass führenden nationalen Zeitungen, die sich durch Werbeschaltungen finanzieren und von diesen stark abhängig sind, auf unfaire Weise wesentliche Einnahmequellen vorenthalten werden”.
Sigrid Ligné führt weiter aus: “Das zugelassenen EU-lizenzierten Unternehmen in Bezug auf die schwedischen Medien auferlegte Vermarktungsverbot hat angesichts der massiven Werbekampagnen von Svenska Spel und ATG vor Ort und der Tatsache, dass schwedische Verbraucher die Werbung anderer Mitgliedstaaten auch über das Fernsehen erhalten, keinerlei Auswirkung auf den Glücksspielkonsum in Schweden”.
Ein Datum für die Veröffentlichung der EuGH-Urteile zu den beiden oben genannten Fällen ist noch nicht bekannt.
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Für zusätzliche Informationen oder Kommentare wenden Sie sich bitte an:
Sigrid Ligne: +32 (0) 2 2567530
Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online-Glücksspiel- und Sportwettanbieter Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet. Die EGBA ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie tritt für das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind. Online-Glücksspiele und Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden aber in den kommenden Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen Teil des Gesamtglücksspielmarkts einnehmen, in dem für die traditionellen stationären Angebote ein Wachstum von 85 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2012 erwartet wird, so dass der Löwenanteil von 88,1 % des Marktes in diesem Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, Januar 2009.
